Altglas

 






Was gehört zum Altglas und wie wird es entsorgt?

Als Altglas bezeichnet man Verkaufsverpackungen aus Glas. Dieser wertvolle Rohstoff kann unendlich oft und ohne Qualitätseinbußen recycelt werden und gehört deshalb nicht ins Restabfallgefäß. Altglas wird in unserem Nationalparklandkreis flächendeckend über Sammelcontainer erfasst und der Verwertung zugeführt (siehe Übersicht der Altglascontainerstandorte ).

 

 

Zum Altglas zählen ausschließlich Verkaufsverpackungen aus Glas, wie z. B.

  • Flakons (z. B. von Parfums)
  • Getränkeflaschen ohne Pfand
  • Konservengläser

 

 

 

NICHT in die Altglascontainer gehören z. B.

  • Flachglas (z. B. von Fenstern, Türen, Vitrinen und Aquarien)
  • Geschirr aus Glas (z. B. Trinkgläser, Auflaufformen, Blumenvasen und Salatschüsseln)
  • Glasbausteine
  • Lampenschirme aus Glas
  • Leuchtmittel (z. B. Glühbirnen, Neonröhren)
  • Spiegelglas

 

 

 

 

 Wie ist Altglas zu entsorgen?

  • restentleert (nicht gespült),
  • nach Farben sortiert (braun, grün und weiß - andere Farben gehören stets ins Grünglas) und
  • möglichst ohne Verschlüsse (diese können in den Gelben Sack)

 

Behältergläser, die nicht durch die Einfüllöffnungen passen (z. B. Magnumflaschen), müssen über den Restabfall entsorgt werden.

 

Aus Rücksicht auf die Anwohner in der Nähe eines Containerstandortes sollte Altglas nur von Montag bis Samstag in der Zeit zwischen 07:00-12:00 Uhr und 15:00-20:00 Uhr eingeworfen werden (kein Einwurf an Sonn- und Feiertagen).

 

Altglas darf keinesfalls auf oder neben den Behältern abgestellt werden, auch wenn diese voll sind. In diesem Fall muss es wieder mit nach Hause genommen und zu einem späteren Zeitpunkt entsorgt werden.

 

Bitte achten Sie auch darauf, keinen Glasbruch zu verursachen, damit sich Menschen und Tiere nicht verletzen.


Es ist nicht erlaubt, Plastiktüten, Kartons, Kisten oder andere Transportbehältnisse an den Containern zurückzulassen.

 

Weiter ist das Entsorgen von Restabfall oder anderen Abfällen in die Container oder der Umgebung nicht erlaubt. Hierbei handelt es sich um illegale Abfallablagerung, die mit Bußgeld geahndet wird.

 

 


 

Sie haben noch Anregungen oder hätten doch gerne eine persönliche Beratung?

 

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